25. November 2013
Menschen im Zentrum
Leserbriefe
Taxi Mercedes E 200 CDI T-Modell - "Das Taxi"

Taxi

Vergangene Samstagnacht durfte ich das Flaggschiff des Taxiunternehmens Sprenger in St. Gallen fahren. Einen nigelnagelneuen Mercedes-Kombi. Mit allen technischen Hilfsmitteln, Automatik-Getriebe und Tempomat, der bereits ab 30 km/h einsetzt.

Und so, 23.5° im Fahrzeug, mit leiser Musik bin ich mit exakt 30 km/h langsam durch die dunkle Nacht der menschenleeren, breiten und regennassen 30er-Zonen-Strassen der Stadt gerollt. Langsam, ganz langsam, fast also ob nichts passiert, sind die schwarzen Wohnblocks an mir vorbeigezogen.

"Wenn 30 ist, ist es 30! Herrgottnochmal! Und wer schneller fährt wird gebüsst und das ist richtig so!" sagt die Disponentin resolut. Und ich denke, sie hat recht. Jetzt, wo wir auch Fahrzeuge haben, mit denen tatsächlich exakt 30 km/h eingehalten werden kann.

Aber nicht sehr viele haben solch prächtige Fahrzeuge und holpern zwischen 26 km/h und 36 km/h und unstetem Blick auf die Strasse, auf den Tacho, Strasse, Tacho, Strasse, Tacho durch die gefährlichen Zonen. Gefährlich nicht für die Menschen zu Fuss oder mit dem Velo, die sind nicht auf. Gefährlich sind die Zonen wegen den lauernden Fallen, die jede eine Million Franken im Jahr einbringt.

Boxengasse

Haben wir nicht das gleiche Problem in der Boxengasse der Formel 1 beobachtet, als die Boxengasse zur 80er-Zone erklärt wurde. Wie viele Fahrer haben Strafen erhalten, weil sie ein bisschen zu früh oder zu spät 80 fuhren. In einem ersten Schritt haben sie einen 80-km/h-Knopf am Lenkrad erhalten und heute werden die Wagen beim Durchfahren der 80er-Schranke auf 80 km/h gebremst und erst beim Hinausfahren durch die zweite Schranke kann über 80 km/h beschleunigt werden.

Velofahrer und Skater

machen sich eine Spass daraus, die Blechpolizisten zum Blitzen zu bringen. Manche Frau beugt sich tief über den Lenker und pedalt was die Beine hergeben und strahlt, wenn's blitzt wie auf dem roten Teppich. In der Nacht ist der Effekt besonders schön.

Kein Spass

verstehen die Betreiber der Anlagen. Doch wenn es uns ein echtes Anliegen ist, dass in den Zonen die Geschwindigkeit nicht übertreten wird und wir auch feststellen, dass sich praktisch alle - so gut es eben technisch geht (!) - auch daran halten und trotzdem millionenoft "menschliches Versagen", Unaufmerksamkeit zu Bussen führt, dann müssen wir die Technik der Fahrzeuge verbessern! Mercedes kann's, BMW kann's, alle können es.

Es fehlen noch die 30er-Schranken am Anfang und am Ende der Zonen!

Ja, da wo 30 steht, muss noch ein kleiner Sender auf die Tafel. Und da wo Ende-30 steht, ein zweiter. Und die Garagen bauen kleine Empfänger und Verstärker in die Autos, die direkt auf die Bremsen wirken. Wer über 30 km/h fährt, wird gebremst - automatisch, wie in der Formel-1.

Die Kosten der Sender gehen zu Lasten der Staatskasse. Empfänger und Verstärker für die 5.6 Millionen Motorfahrzeuge haben die Fahrzeughalter auf ihre Kosten einzubauen.

Abstimmungsresultate vom 24. November 2013

Volksinitiative '1:12 - Für gerechte Löhne'

Von 100 Stimmberechtigten sagten 18 Ja, 35 Nein, 47 nahmen nicht teil. Die Initiative wird nicht in Kraft gesetzt.

Volksinitiative 'Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen'

Von 100 Stimmberechtigten sagten 22 Ja, 31 Nein, 47 nahmen nicht teil. Die Initiative wird nicht in Kraft gesetzt.

Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)

Von 100 Stimmberechtigten sagten 21 Ja, 32 Nein, 47 nahmen nicht teil. Das Bundesgesetz wird nicht geändert.

47 von 100 Stimmberechtigten nahmen an den Abstimmungen nicht teil. Warum? Fünf oder zehn, das würde ich noch verstehen - aber 47, praktisch die Hälfte ...

Von der ständigen Wohnbevölkerung von über 8 Millionen Menschen, sind 5.2 Millionen Menschen stimmberechtigt. Und von diesen 5.2 Millionen Bevorzugten, gehen 2.4 Million nicht abstimmen ...

Initiativen und Referenden sind mit einem Misstrauensantrag verbunden

Initiativen werden von Stimmberechtigten ergriffen, weil die (Volks-) Vertreter im Parlament anderer Ansicht sind, denn ansonsten täte das Parlament es selber. Wird nun eine Initiative vom Volk (Stimmberechtigten) angenommen, müssen diejenigen Vertreter im Parlament die Initiative umsetzen, die sie nicht wollten ...

Eigentlich ist jede Initiative und jedes Referendum verbunden mit einem Misstrauensantrag gegen das Parlament und wird die Initiative oder das Referendum vom Volk angenommen, müsste das Parlament aufgelöst und neu gewählt werden. Und in der Folge würde nach der Gesamterneuerung auch der Bundesrat neu gewählt.

Der Nationalrat als Repräsentant der Bevölkerung wäre also 2002, 2004, 2005, 2006, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 neu gewählt worden. Also praktisch jedes Jahr! Dieses Jahr bereits zweimal, mit der angenommenen Initiative 'gegen die Abzockerei' und dem angenommenen Referendum 'gegen die 100-Franken-Vignette'.

Tatsächliche Volksvertreter würden aber nicht so handeln wie die heutigen Parteien-Vertreter, und nach einigen Neuwahlen hätten wir ein Parlament, das im Interesse des Landes handelt, und Initiativen und Referenden würden seltener. Heute ist es eigentlich eine Zumutung, wie oft wir an die Urnen gerufen werden!

Damit haben wir eine nächste mögliche Initiative skizziert: Wird eine Volksinitiative von der Bundesversammlung zur Ablehnung empfohlen und trotzdem angenommen, oder wird ein Referendum angenommen, sind die Mitglieder des Nationalrat per Annahme entlassen und findet eine Gesamterneuerung statt. (BV Art. 149 Abs. 5 neu). Die Initiative würde unmittelbar in Kraft treten und mit der Annahme auch gleich die sofortige Entlassung des Nationalrates auslösen. Und immer wenn der Nationalrat erneuert wird, wird anschliessend auch der Bundesrat neu gewählt (BV Art. 175).

Obwohl mitbeteiligt, wird der Ständerat nicht entlassen, denn die Ständeräte sind Delegierte ihres Kantons und werden nach kantonalem Recht gewählt.

Aber zuerst stellen wir die Billag und ihre Hintermänner ab!

bezahlen nur weil ich einen computer habe?

ich hab weder ein auto noch einen radiowecker, kein tv- und kein radiogerät. ich habe lediglich einen computer und muss deshalb jährlich gleichviel gebühr bezahlen wie eine familie oder wg, die sämtliche geräte besitzen. und zuguterletzt finanziere ich dann noch einen chef mit, der eine halbe million lohn im jahr kassiert? sechs mitglieder, die sich 3 millionen teilen usw.? soll mir nochmal einer sagen, die reichen leben nicht auf kosten der armen!

Computer und Smartphones sind keine Fernsehgeräte, sie haben keinen Antennenanschluss und SRG sendet ihr Programm nicht über Internet und nicht über Mobilfunk! Zattoo sendet SRG-Programme offenbar über Internet - aber das ist ein Problem zwischen SRG in Bern und Zattoo in Zürich, das SRG mit einem Brief schnell lösen könnte. Wollen sie aber nicht: "Das sei zu kompliziert ..." Einfacher ist es, wenn einfach alle Haushalte und Firmen zahlen!

Auch viele Fernsehapparate sind nicht Empfangsgebührenpflichtig

Rechtlich bewegen sich die Empfangsgebühren auf dünnem Eis, denn in Art. 93 Radio und Fernsehen und Art. 92 Post- und Fernmeldewesen der Bundesverfassung, auf die sich das Radio und Fernsehgesetz stützt, wird von einem terrestrischen Senden und einer Verbreitung der Radiosendungen über den Telefonrundspruch ausgegangen.

Der Telefonrundspruch, das Kästchen mit den 6 Knöpfen für drei SRG-Radio-Programme und drei andere, ausländischen Radiostationen, ist am 6. Januar 1998 mit der Einführung der ISDN-Telefone aufgehoben worden. Und Fernsehgeräte, die Sendungen direkt über eine Antenne empfangen, sind selten geworden.

Vielleicht könnte man noch argumentieren, dass der Telefonrundspruch sich verändert hat und wer seinen Fernseher an der Swisscom-TV Buchse anschliesst, dadurch Empfangsgebühren bezahlen muss.

Aber alle anderen unterstehen nicht dem Radio- und Fernsehgesetz. Wer seinen Fernseher an SES Astra (Satellitenschüssel) anschliesst, hat mit der Swisscom nichts zu tun. Wer seinen Fernseher an die Cablecom-TV Buchse anschliesst, hat mit der Swisscom nichts zu tun - genau so wenig, wie wenn er seinen Fernseher an die eigene Kamera anschliesst.

Gewiss kann die private Firma SRG den privaten Firmen SES Astra und Cablecom verbieten, SRG-Sendungen zu verbreiten. Lässt sie es aber zu, begründet dies kein Recht auf Empfangsgebühren bei den Endabnehmern. Wäre das anders, könnten alle ausländischen Sender (z.B. ZDF, ARD, ORF, RTL) mit der gleichen Begründung von Endabnehmern in der Schweiz Empfangsgebühren eintreiben.

Warum nicht schon längst ein Anwalt, der völlig zu unrecht TV-Empfangsgebühren bezahlten muss, vor Bundesgericht klagt und damit einen Präzedenzfall schafft, ist ein Rätsel.

Zwingendes Völkerrecht

Im Internet findet sich kein zwingendes Völkerrecht. Es gibt kein zwingendes Völkerrecht. Wohl haben alle Staaten, die in der UNO vertreten sind, entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet, die die Menschenrechte festhalten.

Auch alle Staaten, die in der EU vertreten sind, haben erweiterten Menschenrechten zugestimmt. Auch einige Staaten, die nicht der EU angehören, haben sich dem angeschlossen, zum Beispiel die Schweiz.

Aber es gibt keine unkündbaren Verträge!

Man kann zu der 'Durchsetzungsinitiative' stehen wie man will - und ich lehne sie ab - aber der Bundesrat macht einen Fehler, wenn er der Bundesversammlung empfiehlt, sie teilweise als ungültig zu erklärt. Nicht die Initianten sind anmassend, weil sie das für die Schweiz geltende 'zwingendes Völkerrecht' definieren möchten, sondern die Bundesversammlung, wenn sie sich über den Souverän, die Stimmberechtigten, stellen. Es gibt keinen Ober-Souverän! Man kann das bedauern oder nicht, aber ein Ober-Souverän ist das Ende der direkten Demokratie.

Bundesrat und Parlament empfehlen

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen, steht in der Broschüre 'Erläuterungen des Bundesrates' zu jeder Volksabstimmung. Mich stört die Einmischung des Bundesrates.

In der Bundesverfassung Art. 139 Abs. 5 steht: "Die Bundesversammlung empfiehlt die Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung. Sie kann der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen."

Die Bundesversammlung besteht aus National- und Ständerat! Der Bundesrat hat keine Empfehlung abzugeben und seine Erläuterungen zu den Vorlagen sollten sachlich sein und sowohl die Empfehlung der Bundesversammlung als auch das Anliegen der Initianten ausgewogen erläutern.

Wir haben etwas Problem

mit dem Bundesrat und der Bundesversammlung, die sich vom Volk distanzieren und Richtung repräsentativer Demokratie gehen. Wie in den meisten umliegenden Länder sollen die Stimmberechtigten einzig alle vier Jahre wählen dürfen. "Das andere machen wir dann schon ... wählt xy!" Und 47 geben ihnen Recht, weil sie die Demokratie nicht interessiert, sie sich nicht damit befassen. Aber 53 sind anderer Ansicht, sind Souverän.

Und wenn man sich die viel tieferen Stimmbeteiligungen vor Jahren vor Augen führt, lassen die 53 doch schon hoffen, dass die 47 sich auch noch einbringen.

Eine herrliche Woche in einem gallischen Dorf

Wir sind also guter Hoffnung, dass sich die Schweizer Stimmberechtigten zum Souverän entwickeln. Wie sagten doch bereits die Bewohner eines gallischen Dorfes: "Wir fürchten nichts, ausser dass uns der Himmel auf den Kopf fällt!"

28.11.2013

Volkswille beachten

Es ist einleuchtend, dass die Bundesversammlung nicht in der Lage ist, eine gegen ihren Willen angenommene Volksinitiative befriedigend umzusetzen. Entsprechend ist die Bundesversammlung (National- und Ständerat) neu zu wählen.

Bei einem Referendum ist die Umsetzung jedoch nicht gefährdet, weil der Vorschlag der Bundesversammlung einfach nicht in Kraft tritt.

Vorschlag: Art. 194 Abs. 4 (neu)
Tritt eine Initiative entgegen der Empfehlung der Bundesversammlung in Kraft, so werden die beiden Räte neu gewählt.

27.11.2013

Zwingendes Völkerrecht

"Zwingendes Völkerrecht" besteht nach Auskunft von Herrn Dr. A. Lombardi, Leiter des Dienstes für die Totalrevision der Bundesverfassung, Bundesamt für Justiz, im folgenden: "Es handelt sich ... um - in der Regel ungeschriebene - Rechtsnormen, welche wegen ihrer Bedeutung für die internationale Rechtsordnung unbedingte Geltung erfordern und als solche von der Staatengemeinschaft anerkannt sind. Sie bilden Teil des internationalen ordre public. Soweit zwingendes Völkerrecht in Staatsverträgen enthalten ist, kann sich ein Staat nicht mittels Kündigung des Vertrages von den zwingenden völkerrechtlichen Verpflichtungen lösen. Unbestrittenermassen zum zwingenden Völkerrecht zählen etwa der Kern des humanitären Völkerrechts, das Gewaltverbot, das Aggressionsverbot, das Genozid- und das Folterverbot. Diese Regeln sind deshalb zwingend ausgestaltet, weil sie zu den Grundregeln zwischenstaatlichen Verhaltens gehören und für das friedliche Zusammenleben der Menschheit oder ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar sind. Rechtsakte, welche gegen zwingendes Völkerrecht verstoßen, sind daher nichtig. Dies gilt gemäss den Artikeln 53 und 64 der Wiener Vertragsrechtskonvention (SR 0.11) ausdrücklich für sämtliche Staatsverträge; dieselbe Rechtsfolge trifft aber auch andere internationale Rechtsakte." Daraus ergibt sich der Grundsatz, dass zwingendes Völkerrecht als materielle Schranke der Verfassungsrevision anzuerkennen sei. Bei der Frage, ob Volksinitiativen gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, besteht ein Ermessensspielraum für die Bundesbehörden. [link]

27.11.2013

Zwingendes Völkerrecht: Es ist unsere Verfassung, die uns Grenzen setzt

Gemäss Art. 193 und 194 darf eine Verfassungsänderung zwingendes Völkerrecht nicht verletzen.

Was "zwingendes" Völkerrecht ist, ist nicht genauer definiert. Das Bundesgericht versteht darunter u.a. die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

"Die EMRK ist ein Staatsvertrag und als solcher nach den Regeln von Art. 31 f. VRK (Wiener Vertragsrechtskonvention) auszulegen, wobei ihren Besonderheiten und insbesondere ihrem Charakter als lebendiges Instrument (“living instrument”) Rechnung zu tragen ist."

Es ist also unsere Verfassung, die uns Schranken setzt. Im Sinne von Art. 194 der Bundesverfassung hat die Bundesversammlung keine andere Wahl, als einen Teil der Durchsetzungsinitiative für ungültig zu erklären.

Es ist richtig, dass die EMRK von der Schweiz gekündigt werden könnte. Wie in einem 1988 eingereichten parlamentarischer Vorstoss von Ständerat Hans Danioth, der dem Bundesrat die Kündigung der EMRK nahe legte. Der Ständerat lehnte das Anliegen durch Stichentscheid des Präsidenten ab.

Allerdings hat die Schweiz auch die KSZE-Akte und die UNO-Menschenrechtskonvention ratifiziert und müsste diese gleich auch kündigen. [link]

Eigentlich erachte ich es auch als vernünftig, wenn wir bezüglich Menschenrechte keinen negativen Sonderweg einschlagen.

25.11.2013

Zwei Knöpfe, vielleicht drei

Ich wünsche mir zwei Knöpfe auf dem Lenkrad. Einer für 30 km/h, einer für 50 km/h.

Wenn ich den 30-km/h-Knopf drücke, kann ich nicht schneller als 30 km/h fahren, egal in welchem Gang und wie durchgedrückt das Gaspedal ist. Und wenn es bergab geht, bremst das Fahrzeug sachte.

Wenn ich den 30-km/h-Knopf löse, schaltet sich automatisch der 50-km/h-Knopf ein - denn nach einer 30er-Zone kommt eine 50er-Zone. Ich kann dann nicht schneller als 50 km/h fahren.

Löse ich den 50-km/h-Knopf, ist das Fahrzeug frei, bis ich wieder eine 30er- oder 50er-Begrenzung drücke. Ein dritter Knopf für 80-km/h wäre das Tüpfchen auf dem i.

Bis die Knöpfe automatisch von aussen über Funk angesteuert werden, ist mir diese Lösung sehr lieb. Liebe Mercedes, BMW, Citroen, Peugeot, Renault, Volkswagen, Opel, Fiat, Volvo - who 's first?

25.11.2013

Endlich ein Taxi

welches Dir gebührt.

Ich glaube, dass es angenehm ist damit zu fahren - formidabel sozusagen :)

Ich wünsche mir, dass Du immer mit diesem Taxi fahren darfst. Aber sehe es nie als gegeben, gewöhne Dich nie daran.

Herzlich aus Zürich
Ghost

 

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