11. Februar 2013
Menschen im Zentrum
Leserbriefe
Patrick Lo Giudice, 2008, Anna Göldi, Museum in Mollis

Hexen und Hebammen

In beiden Bänden Geschichtsbuch I und II, die wir während der Kantonsschule als Unterrichtsbücher verwendeten, fehlt ein Kapitel vollständig. Das Kapitel über die Verfolgung der Hexen-Hebammen.

Man könnte meinen, dass ein so altes Thema - Anna Göldi wurde als letzte 'Hexe' in der Schweiz am 13. Juni 1782 im reformierten Glarus hingerichtet - für unser heutiges Leben keine Bedeutung mehr hat. Aber das ist nicht wahr. Es ist so, dass die Hexenverfolgung eine der grössten sozialen Katastrophen der letzten tausend Jahre war. Die Verfolgung war ein dauernder, willkürlicher Terror der Machthaber (Kirchen und Herrschaften) über viele, viele Generationen, an deren Folgen wir heute - ohne es zu ahnen - noch immer leiden. Zum Beispiel gibt es den Verlust von effektiven, pflanzlichen Verhütungsmitteln zu beklagen; ebenso die Neurotisierung des Gefühlslebens und die emotionalen Gräben zwischen den Geschlechtern. Selbst die Bevölkerungsexplosion, die vorher unbekannt war, hat ursächlich mit der Hexenverfolgung zu tun.

Die Hexenverfolgung (etwas von 1360 bis 1820) in Europa und ihre sozialen Folgen haben zu einer kindlichen, autoritätsfürchtigen Grundhaltung grosser Bevölkerungsteile gegenüber dem politischen Geschehen und der herrschenden politischen und sozialen Schicht geführt.

Die Geschichte

Das Römische Reich geht aufgrund eines unverkraftbaren Bevölkerungsniedergangs unter; jedoch nicht ohne die fortschrittlichere, feudale dezentrale Abgabenwirtschaft auf den Weg gebracht zu haben. Fortschrittlich, weil die leibeigenen Fron-Bauern bessere humanitäre und wirtschaftliche Bedingungen bekamen als die Sklaven, zumindestens konnten sie sich wieder selber fortplanzen.

Die feudale Abgabenwirtschaft bildete die ökonomische Grundlage des Mittelalters. Nach dem Zusammenbruch des römischen Kaiserreiches und den vielen Unterbrüchen, die die Völkerwanderung verursachte, fanden sich die meisten Überlebenden als hörige und leibeigene Bauern wieder. Die römisch-katholische Kirche war moralisch, nicht politisch, faktisch, nicht militärisch, die eigentliche Erbin des untergegangenen Römischen Reiches. Das konnte nur durch eine zentralisierte Verfassung geschehen, wie sie sich allmählich in der kirchlichen Hierarchie gegen Ende des 12. Jahrhunderts entwickelt hatte. Schritt für Schritt war die Obergewalt des römischen Bischofs (er wurde später 'Papst' genannt) behauptet und verstärkt worden, bis er zuletzt über einen juristischen Apparat verfügte, der ihn befähigte, ganz nach seinem Belieben jeden Geistlichen vor die Alternative der Unterwerfung oder der Ausstossung zu stellen. Die niedren Diener des Altars (Pfaffen vor Ort) waren die Werkzeuge, wodurch die Befehle des Papstes und der Bischöfe bei dem Volk zur Ausführung gebracht wurden.

Es kam hinzu, dass die Besitztümer der Kirche unverletzlich waren und ihre Vertreter weltliche Immunität genossen. Die Kluft zwischen Bevölkerung und Geistlichen wurde noch erweitert und vertieft durch die Ehelosigkeit, der jeder Altardiener unterworfen war. Wer sich in den Dienst der Kirche stellte, ward von Stund an kein Mitglied des Volkes mehr. Ihn zogen keine Familiensorgen ab und keine Familienbande hielten ihn, während sie gleichzeitig gegen die Not des Lebens gesichert und für die Sorge für die Zukunft befreit waren. Ausserdem war die kirchliche Laufbahn die einzige, die Männern aus allen Schichten offen stand. So ergänzte die Kirche ihre Reihen mit frischem Blut, frei von dem Fluche der Erbnachfolge wie beim Adel - wodurch Kronen und Krönchen oft in schwache und unfähige Hände fielen.

Die weltlichen Vorteile, "die man in der Kirche hatte", zogen Männer an, deren Ziel weit mehr weltlich als geistlich waren. Weltlich und ungestüm unterschied sich der Prälat nur wenig von den Rittern, die Kriege heraufbeschworen, friedliche Städte angriffen und ein Blutbad darin anrichteten, keine Gefangenen machten, weder Geistliche noch Laien.

Nicht durch Vorbild, Anmut und Lieblichkeit des Glaubens wurden die Völker angezogen; ihre Unterwerfung wurde erzwungen durch die Androhung der Verdammnis oder durch die noch schärferen Schreckmittel irdischer Verfolgung.

Der Papst konnte als oberster Richter einem jeden seine Autorität übertragen und die päpstliche Kanzlei war gerade nicht übertrieben gewissenhaft bei der Prüfung der Charaktere derjenigen Personen, denen sie durch päpstliche Briefe die Vollmacht verlieh, richterliche Funktionen auszuüben und die Ausführung der Urteile zu erzwingen. So war die päpstliche Kurie ein Schrecken für alle, welche mit ihr in Berührung kamen.

Prächtige Kirchen und Abteien entstanden, von Leibeigenen und Bauern in Fronarbeit erstellt. Der "Zehnte" wurde der Bevölkerung als Steuer auferlegt. Um die Sünden abzuwaschen und dem Fegefeuer zu entgehen, wurden Vermächtnisse auf dem Totenbett geleistet und Ablässe bezahlt. Auch Kriegsdienste unter dem Kreuz befreiten von begangenen Sünden. Das Versprechen eines vollkommenen Ablasses für die Teilnahme an einem so genannten Kreuzzug führten Tausende und Abertausende unter die Fahnen des Papstes. Ein weiteres Lockmittel für die Kreuzfahrer bestand darin, dass sie nicht nur von den himmlischen sondern auch von der weltlichen Gerichtsbarkeit befreit waren ("ob sie 'Mörder' waren oder nicht"), und gleich Klerikern nur der geistlichen Gerichtsbarkeit unterstellt wurden.

Weise Frauen - Hebammen

Die uns heute bekannte Schulmedizin und Ärzte gab es im Mittelalter nicht. Die arme Bevölkerung konsultierte in Fällen von Krankheit, Unbill oder auch bei Geburten die erfahrenen weisen Frauen. Solche überdurchschnittlich begabten und in einer langen archaischen Tradition stehenden Frauen besassen ein hohes und auch gefürchtetes Ansehen, unabhängig von ihrer sozialen Stellung im Dorf.

Bräuche

"Sehr wichtig ist," so die archaische Vorstellung, "dass man beim Menschen, der irgendwie auf trübe Gedanken gekommen ist, zuerst einmal die Lebensfreude emporsteigen lässt. Fühlten sie sich ein wenig unwohl, dann warteten sie gar nicht ab, bis sie in Verzweiflung gerieten, dadurch die Säfte ihres Körpers völlig vergifteten und dann nachträglich Opfer irgendeiner Seuche wurden. Ihr Stamm bereitete für die gebrechlichen Alten, wenn sie ihnen so wichtig waren, dass sie sie noch auf der Erde zurückhalten wollten, bei zunehmendem Mond ein schönes Fest. Man musizierte für sie und die Jungen tanzten für sie. Freuten sich die Alten wieder am Leben, lachten und tanzten sie gar selbst, dann war die Gefahr zunächst einmal gebannt und sie konnten sich jungen Leuten gleich aufführen." Zeitgenössische Quellen erwähnen immer wieder, dass dabei durchaus Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern geherrscht habe.

Ungezwungene Sitten

Einen weiteren interessanten Hinweis auf die, in sexueller Hinsicht, ungezwungenen Sitten des ausgehenden Mittelalters haben wir aus den Darstellungen über die gemeinschaftlich genutzten Schlafstätten im sogenannten Gesindehaus. Während es im 14. Jahrhundert in der adeligen und klerikalen Herrschaftsschicht eine Entwicklung in Richtung zum Privaten, zur Zurückgezogenheit gibt, wird im Gesindehaus das gerade Gegenteil gelebt: Für die Mehrheit der Bevölkerung gab es Gemeinschaftsbetten, in die sich die Knechte und Mägde, Wanderer, Prälaten, Sänger, Musikanten und Kinder drängten. Und in dem sehr zum Missfallen der Kirche häufig mehr als zehn Personen splitternackt und kunterbunt durcheinander schliefen.

Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern

Was ausserordentlich wichtig für die Gleichberechtigung der Frau war und für unsere neuzeitlichen Ohren vielleicht befremdlich klingen mag: "Die Empfängnisverhütung war eine Gegebenheit der mittelalterlichen Kultur." Im Mittelalter, wie auch bei fast allen sogenannten 'primitiven' Völkern verfügten sie über hervorragende pflanzliche Empfängnisverhütungs- und Abtreibungsmittel. Ohne solches Wissen wären solch ungezwungene Sitten kaum möglich gewesen. Es gibt zudem weder im mittelalterlichen Europa noch bei irgendwelchen aussereuropäischen Völkern vor dem Auftreten der Kolonisation Hinweise auf ungewollte Schwangerschaften, auf Säuglingssterben, Kindbettfieber oder Mütterelend. Die Frauen im Mittelalter waren so weit souverän, dass sie nicht gewollte Kinder nach der Geburt wieder sanft ins Jenseits befördern konnten. Nicht lebenstüchtig Geborene akzeptierte man nie. Das geschah wohlüberlegt, sanft und immer abgesprochen mit der Mutter, die von der lokalen Hebamme und vom Kreis der anverwandten erwachsenen weiblichen Verwandten der Mutter flankiert wurde. Es gab keinen unerwünschten und infolgedessen vernachlässigten und psychisch deformierten Nachwuchs.

Krieg gegen die Sexualität

Bei allen Kriegen, die im Mittelalter und in der Neuzeit geführt worden sind und von denen unsere Geschichtsbücher voll gestopft sind, findet ein Krieg keine Erwähnung, obwohl er für die Geschichte der Menschheit der bedeutsamste war: der Krieg gegen das Sexuelle im Menschen.

Der schärfste gesetzgeberische Ausdruck findet sich in der Verhängung der Todesstrafe für nichteheliche Genusssexualität und der Ächtung von all dem, was damit zusammenhängt, erlassen von Papst Innozenz VIII (der Unschuldige) 1484 und von Kaiser Karl V 1532. Die Todesstrafe für Genusssexualität erhielt damit Gültigkeit für den grössten Teil des europäischen Kontinents. Das führte zu einer Art Zwangszölibat für Nichtverheiratete. Heiraten konnten nur jene, die über eine entsprechende Wirtschaft verfügten.

Sitten-polizeiliches Terrorregime

Dieser ungeheuerliche und radikale moralische Umschwung ist Folge der sogenannten Hexen-Hebammen-Verfolgung, die ganz Europa in ein sitten-polizeiliches Terrorregime verwandelt hat. Oberflächlich betrachtet, haben wir es mit einem frauenfeindlichen Wahn geisteskranker Kleriker zu tun, aber der Wahn ist nur die halbe Wahrheit. Die systematische und massenhafte Ermordung von Frauen, die Trägerinnen des tradierten medizinischen Wissens waren und die den folgenlosen Sexualgenuss der Bevölkerung ermöglichten, hatten einen kühlen rationalen Grund:

Die Frau wird des Mannes Untertan

Mit dem moralischen Umschwung ging es schlicht und ergreifend um die Verteidigung der Machtinteressen der herrschenden kirchlichen und adeligen Kasten: Mit kirchlich geschlossenen Ehen die darniederliegende Wirtschaft mit einem Bonus-Malussysten anzukurbeln - als Bonus, einzig die aus Ehen hervorgegangene Kinder anzuerkennen und ehelichen konnte nur, wer entsprechende finanzielle Mittel hatte. Als Malus: Kinder von ledigen Müttern waren eine Schande. Scheidungen waren unmöglich. Verhütung und Abtreibung verboten. Die Frau war nun des Mannes Untertan. Quelle: VE Q 10 1258 20 Kantonsbibliothek St. Gallen.

Die Frauen wurden Jahrhundertelang systematisch terrorisiert, an ihnen wurden Exempel statuiert: Die Hebammen wurden als Hexen verbrannt und die Frau Untertan des Mannes. Der Frau wurde ihre sexuelle Lust, das Recht auf ihren Bauch und ihr Kind aberkannt. Abtreibung, wenn die Verhütung versagte, und das Zurückführen unglücklich Geborener ist ein Tabu und letzteres wird auch heute mit der Höchststrafe geahndet.

Bundesbeschluss über die Familienpolitik

Obwohl wir alle wissen und milliardenfach bewiesen ist, dass das durchschnittliche Höchstmass für die sexuelle Basis einer Beziehung 4 Jahre ist, werden die Politiker nicht müde an der monogamen Dauerfamilie festzuhalten. Dem Umstand, dass das Zusammenleben immer weniger lange währt und dem Mann aus der Gerichtspraxis ein Ehegattenunterhalt immer weniger zugemutet wird, soll mit einer neuen Familienpolitik begegnet werden, die es der Frau erlaubt, einem Gelderwerb nachzugehen. Tagsüber an Werktagen werden die Kinder vom Staat gehütet.

Das Fremdhüten von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostet Geld. Geben wir dieses Geld doch bedingungslos der Mutter und sie kann selber entscheiden, ob sie noch einer Erwerbsarbeit nachgehen will oder nicht!

Alle erhalten Geld für die Arbeit mit Kindern: Lehrkräfte,  SozialarbeiterInnen, Therapeuten, Ärzte, Kinder- und Jugendarbeiter, Sozialpädagogen, Logopäden, Theaterpädagogen, Theologen, SportlehrerInnen, MusiklehrerInnen, etc. - nur eine nicht, die Mutter. Die Mutter soll Erwerbsarbeit machen, damit sie das alles bezahlen kann! Und nach der Erwerbsarbeit, wenn die andern müde zurücklehnen, soll sie die Kinder übernehmen - dann sind es wieder ihre Kinder, von 18 bis 8 Uhr, das ganze Wochenende, in den Ferien oder wenn sie krank sind.

Wenn der Staat so geil nach Kindern ist, soll er sie doch den Müttern abkaufen und in Internaten nach seinen Bedürfnissen erziehen - im Moment zu neoliberalen, wirtschaftshörigen und autoritätsfürchtigen Fremdenhassern.

Eine Neue Familienpolitik wäre, der Mutter ab Geburt ihres ersten Kindes bis zum Rentenalter eine bedingungslose Mutterrente zu bezahlen zuzüglich einer Kinderrente für jedes Kind, die ihnen ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Im Gegenzug wäre der Vater von Unterhaltsleistungen für Frau und Kinder befreit. Damit wären Mann und Frau nicht mehr wirtschaftlich aneinander gebunden und könnten sich frei und lustvoll begegnen. Die Frau und Mutter wäre endlich frei!

Die Frau hat das souveräne Recht über das Ungeborene und das Geborene unmittelbar nach der Geburt.

Julius Tell

Liebe Freunde

Heute Sonntag, 10.Februar 2013 war mein 60. Hungerstreik-Tag und ich habe mich entschlossen, den Hungerstreik jetzt abzubrechen. Ich bin froh, es soweit geschafft zu haben, denn ich hätte es auch nicht für möglich gehalten. Sicherlich habe ich nicht "nur" Wasser getrunken und das hatte ich auch immer so kommuniziert. Die zusätzliche Dosis Jogurt und Milch Drink mit den jeweils 2 Instand Süppli (je 3% Energie) am Abend als Highlight, hatten es mir ermöglicht, noch auf den Beinen zu bleiben.

An dieser Stelle möchte ich mich nochmals recht herzlich bei allen für Eure SUPER Unterstützung und die vielen netten Worte und Gratulationen bedanken. Das alles hat mich sehr motiviert und berührt.

Im Moment sind weitere Gespräche im Gange und ich werde selbstverständlich zur gegebener Zeit auf meiner facebook-Seite wieder informieren, sobald sich wieder etwas getan hat.

Für alle, die die fünfte Jahreszeit geniessen können, wünsche ich eine rüüdig vereckt super schöne Fasnacht.

Herzliche Grüsse - Euer Julius

Lieber Julius Tell

Es freut mich, dass Sie den Hungerstreik abbrechen. Ich finde Ihre Aktion beispielhaft und wenn sich jeder so verhielte, würden sich Konzerne viel weniger erlauben. Sie haben auf sehr hohem Niveau protestiert. Ich hoffe, Sie erhalten von der Mobiliar ein faires Angebot, damit die Geschichte ein Ende findet.

Fröhliche Grüsse, Sekretariat SOS, This Bürge

UBS -  grosszügige Boni trotz erneut grossem Verlust

Die Schweizer Großbank UBS weist für das Jahr 2012 einen Verlust von 2511 Millionen Franken aus und zahlt trotz erneut fahrlässig eingefahrenem Gross-Verlust -  es versagten einmal mehr die Kontrollmechanismen, für welche Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die Verantwortung tragen - Boni aus, grosszügige!

Nichts hat man gelernt bei der UBS, im Gegenteil das Abzocker-Geschäft treibt weiterhin sein Blüten. Der Verwaltungsrat unter Prof. Axel Weber, der sich bekanntlich schon bei Amtsantritt vergoldete, hat seine Unschuld und damit das Vertrauen bereits verloren, es sei denn, er ziehe endlich die Herren Marcel Opsel, Peter Wuffli, Marcel Rohner und Peter Kurer zur Rechenschaft!  

Dieses Verhalten ist uns Anlass nun ernsthaft die Traktanden

a) Verantwortlichkeitsklagen
b)  Sonderprüfung

zu erwägen.

Besonders bedenklich ist der Umstand, dass die UBS der Abzocker-Initiative Rückenwind verleiht. Wann endlich meldet sich economiesuisse zu Wort und rügt solcherart marktwirtschaftsfeindliches Verhalten wie nun wieder bei der UBS! Das Verhalten der UBS ist ein Affront gegenüber ihren eh längst gebeutelten Aktionären!

Hans-Jacob Heitz, Advokat, Vertreter von UBS-Aktionären

SOS - das Fähnlein der 22 Aufrechten

Wir können gut mit einer kleinen SOS leben. Mit 15 Personen pro Kanton und 15 Personen je Stadt können auf allen Ebenen Komitees gebildet und Initiativen eingereicht werden. Wir sind jetzt 22 und können auf Bundesebene arbeiten. Für die Kantons- und Gemeindeebene sind wir noch zu klein, obwohl auch in den Kantonen Handlungsbedarf besteht, wie das Beispiel des Kantons St. Gallen zeigt, wo die 86 grössten Konzerne und Firmen Steuererleichterungen zwischen 50 und über 75 Prozent erhalten.

Es gibt darüber einen Bericht im Internet, den wir gelesen haben [Link sg.ch]

Nicht nachvollziehen können wir die behaupteten 2'300 zusätzlichen Arbeitsstellen. Im Jahr 2006 haben 118 Betriebe 13136 Arbeitsplätze angeboten; im Jahr 2010 142 Betriebe 15430 Arbeitsplätze. Durchschnittlich stehen 111 Arbeitsplätze/Betrieb nun noch 108 Arbeitsplätze/Betrieb gegenüber. Grundsätzlich lassen sich anhand der Zahlen keine zusätzlichen Stellen feststellen. Zu den 118 Betrieben mit 13136 Arbeitsplätzen sind neu 24 Betriebe mit 2294 Arbeitsplätzen in die Königsklasse aufgenommen worden. Der Königsklasse werden Steuererleichterungen ab 50% bis über 75% gewährt.

Tendenziell sind weder neue Arbeitsplätze geschaffen noch Arbeitsplätze erhalten worden und die Investitionen sind um 180'000 Franken/Betrieb gesunken. Damit sind die beiden wesentlichsten Kriterien für die Gewährung von Steuererleichterungen im Gesamten nicht erfüllt, d.h. dass viele Betriebe der Königsklasse wieder der ordentlichen Steuer unterstellt werden müssen, weil sie die gemäss Business-Plan versprochene Leistung nicht erbringen.

Im Gegensatz dazu hat sich die Anzahl der steuerpflichtigen juristischen Personen OHNE Steuererleichterung von 17204 (2006) auf 20403 (2010) erhöht. Selbst wenn es sich durchschnittlich ausschliesslich um Einpersonenfirmen gehandelt hätte, könnte hier ein Plus von 3199 zusätzlichen Arbeitsstellen vermutet werden.

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob mit der Bevorzugung von Grossunternehmen überhaupt sinnvolle Wirtschaftsförderung betrieben wird. Jede Bevorzugung führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, insbesondere bei juristischen Personen, die nicht progressiv besteuert werden.

Der Regierungsrat kann keine sinnvolle Wirtschaftsförderung betreiben - er betreibt damit nur Wettbewerbsverzerrungen, in diesem Fall stärkt er die Stärksten und schenkt ihnen 45 bis 70 Millionen Franken pro Jahr - zu Lasten der weniger Starken, die höhere Steuer zu tragen haben. Der St. Galler Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, das heisst, dass 4 von ihnen über diese Millionengeschenke bestimmen. Im Regierungsrat sind: Martin Gehrer CVP, Willi Haag FDP, Heidi Hanselmann SP, Stefan Köliker SVP, Benedikt Würth CVP, Martin Klöti FDP, Fredy Fässler SP.

Artikel 11 des St. Gallischen Steuergesetzes muss aufgehoben werden.

Ein St. Galler Initiativkomitee besteht aus wenigstens fünfzehn in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigten. Diese werden mit Namen und Adresse auf den Unterschriftsbogen aufgeführt. Es braucht also 15, die mit ihrem Namen für eine Änderung einstehen. Wer sich traut, meldet sich beim Sekretariat SOS. SOS ist eine Organisation für Direkte Demokratie. [Link solidarische.ch]

Wir haben nachgefragt, aber wer die 86 Konzerne und Firmen sind, will uns der Kanton nicht sagen. Sachdienliche Hinweise von Kantonsräten oder aus der Bevölkerung nehmen wir sehr gerne entgegen. Irgendwer ausser dem Regierungsrat muss das doch wissen!

16.02.2013

Die wahre Liebe

Ein kleiner Vogel uns vor die Füße fällt,
haltend, Mutter meine Tränen stillt,
Nest zu hoch, Leben Prüfungen stellt,
reift die Liebe am Leben, ein jedem gilt.

Schaue den Vögeln nach, höre zu,
in der Hoffnung er kehrt zurück,
Geborgenheit am Rockzipfel war,
es ist der Sinn, begreif dein Glück.

Lebe durchs Leben, Stationen reich,
bleibt was stehen, nehme was mit,
mancher auf der Strecke als Leich,
lernend, suchend, Schritt für Schritt.

Sehnsucht, Halt, sah ich dich tief,
strahlend, wärmend mich durchfuhr,
fühlte ich sanft mich umschlungen,
kreisend ein Vogel hell über uns rief.

Alles was du gibst kommt zurück,
Böses wird dich zerreißen,
gebe immer das größere Stück,
die Liebe stets neu beweisen.

Frank Poschau [link]

12.02.2013

Neue Familienpolitik - so lange wir uns lieben

Ihr Artikel spricht vehement gegen die wirtschaftliche Abhängigkeit von Mann und Frau und Kind. Und ist eigentlich eine Liebeserklärung an die Liebe: So lange wir uns lieben.

12.02.2013

Fröhliche Grüsse

Die Ratzen verlassen das sinkende Schiff !

12.02.2013

86 Unternehmen mit 142 Betrieben

Der Kanton muss Ihnen die Liste dieser Firmen im Kanton weitergeben, die vom Kanton Steuergeschenke erhalten, gestützt auf das Oeffendlichkeits-Gesetz (BGÖ), das für den Kanton St. Gallen Gültigkeit hat.

11.02.2013

Heute Montag

Papst Benedikt XVI. wird am 28. Februar zurücktreten.

 

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